Völker verstellen.Bestände im Blick.Nachweise zur Hand.
Vom ersten Bestand bis zum nächsten Standortwechsel: ProApis Move bringt Völkerzahlen, Bewegungen und Verstellmeldungen zusammen. Für die ganze Schweiz, ohne ProApis Manage-Abonnement und ohne Mengenlimit für Bienenstände oder gezählte Völker.
ProApis Health und ProApis Move sind unabhängig von einem ProApis Manage-Abonnement kostenlos nutzbar – ohne Mengenlimit für Bienenstände und Aufzeichnungen. Beide nutzen einen gemeinsamen Arbeitsbereich. Zugriff für weitere Personen gibst du ausdrücklich frei; für Anhänge gelten eigene Speichergrenzen.
ProApis Move
Vom Eintrag zum Überblick
01
Bestände statt einzelner Stockkarten
Starte mit der Völkerzahl je Bienenstand an einem gewählten Datum. Zu- und Abgänge sowie Ein- und Auswinterungsbestände bilden den Verlauf. Dafür brauchst du keine individuellen Völkerdatensätze und musst nicht alle früheren Bewegungen nacherfassen.
02
Verstellungen nachvollziehbar festhalten
Herkunft, Ziel, Datum und Anzahl gehören zusammen. ProApis Move unterscheidet zwischen der Vorbereitung, einer Meldung, erhaltenen Zustimmungen und dem tatsächlichen Transport. So bleibt erkennbar, was passiert ist und welche Rückmeldungen vorliegen.
03
Aufzeichnungen zum Mitnehmen
Bestandeskontrolle und Bewegungen gehören zu deinen Unterlagen. Exporte und Ausdrucke sind im kostenlosen Umfang enthalten. Auch unvollständige Einträge bleiben möglich; fehlende Angaben werden sichtbar gekennzeichnet und können ergänzt werden.
Eine versandte Meldung ist keine Bewilligung. Rückmeldungen werden separat erfasst; die akzeptierten Meldewege sind mit den zuständigen kantonalen Stellen zu klären.
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Informationen für dein Land
Die Länderwahl ist unabhängig von der Sprache dieser Website.
Schweiz
Bestandeskontrolle und Verstellmeldungen
ProApis Move verbindet Völkerzahlen je Bienenstand mit Bewegungen und Nachweisen. Die Schweizer Bestandeskontrolle und die Vorbereitung von Verstellmeldungen erklären wir auf eigenen Seiten. Erforderliche Zustimmungen werden separat eingeholt und manuell dokumentiert.
Wähle deinen Kanton für zuständige Stellen, lokale Hinweise und offizielle Unterlagen. Die ausführlichen Informationen findest du auf der jeweiligen Kantonsseite.
Schweizer Grundlagen und weitere Details
Per E-Mail übermitteln oder als PDF ausdrucken
Bestandeskontrollen und Verstellmeldungen mit ProApis Move per E-Mail übermitteln oder als PDF herunterladen und ausdrucken.
Du prüfst die Unterlagen und bestätigst den Versand. Empfänger, Meldeweg und erforderliche Zustimmungen richten sich nach den Vorgaben der zuständigen Stelle. Ein Versand ist keine behördliche Bestätigung.
Schweizer Vorgaben: elektronische Aufzeichnungen sind möglich
Für die Bestandeskontrolle ist nicht der Name einer App entscheidend, sondern die Erfüllung der Vorgaben.
Die verlinkten Originalquellen können in einer anderen Sprache vorliegen.
Alle 26 Kantone recherchiert · Quellenstand 27.10.2026. Die verlinkten Stellen informieren über aktuelle Sperren und Änderungen.
Schweizweit
Elektronische Bestandeskontrolle
Das BLV erlaubt eigene elektronische Systeme, wenn sie mindestens die Daten der Formularvorlage enthalten und die gesetzlichen Grundlagen einhalten (Anleitung, Ziffer 9).
Vor einem Wechsel des Inspektionskreises die Inspektionen am Herkunfts- und Zielstandort benachrichtigen. Aargau veröffentlicht fünf Inspektionskreise mit direkten Telefon- und E-Mail-Kontakten. Die jährliche Erhebung und Standortmutationen ersetzen diese Verstellmeldung nicht.
Meldeweg und Vorlauf
Gemäss schriftlicher Auskunft des kantonalen Bieneninspektors (ausgewertet am 28.10.2026): BeeTraffic, E-Mail oder Telefon direkt an die zuständigen Inspektionen. Mindestens drei Tage vor der Verstellung melden; Name und Kontaktdaten, Herkunfts- und Zielstandort, Völkerzahl und geplantes Datum angeben. Für gewöhnliche Meldungen ist grundsätzlich kein spezielles unterschriebenes Formular oder PDF nötig. In Aargau sind nach dieser Auskunft weder Wanderbewilligung noch Gesundheitsnachweis erforderlich; Anforderungen anderer Kantone und eigene Vorgaben von Belegstellen bleiben zu beachten. Bei Sperrgebieten oder besonderen Einschränkungen gelten zusätzliche Auflagen; Verstellungen sind dann in der Regel untersagt. Brutfreie Begattungseinheiten auf Belegstationen sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Vor einem Wechsel des Inspektionskreises die Inspektionen am bisherigen und am neuen Standort informieren. Die offizielle Seite verlinkt die zuständigen Kontakte und Unterlagen.
Meldeweg und Vorlauf
Vorherige Meldung an beide Inspektionen ist ausdrücklich vorgeschrieben. Die gemeinsame Liste vom 11.08.2025 enthält Telefon und E-Mail für den inneren und äusseren Landesteil. Eine bestimmte Tagesfrist oder ein verbindlicher Übermittlungsweg wird dort nicht festgelegt.
Vor einem Wechsel des Inspektionskreises die Inspektionen am bisherigen und am neuen Standort informieren. Die offizielle Seite verlinkt die zuständigen Kontakte und Unterlagen.
Meldeweg und Vorlauf
Vorherige Meldung an beide Inspektionen ist ausdrücklich vorgeschrieben. Die gemeinsame Liste vom 11.08.2025 ordnet die Gemeinden den Inspektionen zu und nennt Telefon und E-Mail. Eine bestimmte Tagesfrist oder ein verbindlicher Übermittlungsweg wird dort nicht festgelegt.
Vor dem Wechsel des Inspektionskreises beide Inspektionen informieren. Die Schulungsunterlage 2025 von Walter Gasser, Amt für Veterinärwesen Bern, nennt dazu auf Seite 16 ausdrücklich die Hotline 0848 700 001. Die Inspektionskreise entsprechen den zehn Verwaltungskreisen.
Meldeweg und Vorlauf
Telefon: 0848 700 001. Die amtliche Schulungsunterlage wird beim kantonalen Imkerverband VBBV bereitgestellt. Eine feste Anzahl Tage Vorlauf und die Einreichung per E-Mail/PDF werden in diesem Abschnitt nicht bestimmt; diese Einzelheiten mit der Inspektion abstimmen.
Zuständige Stelle: Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft
Beim Wechsel des Inspektionsbezirks mindestens zwei Tage vorher beide Inspektionen informieren. Die kantonale Seite nennt BeeTraffic, E-Mail und Telefon ausdrücklich.
Die kantonale Seite verlangt die Meldung jeder Verstellung an das Bieneninspektorat. Das veröffentlichte Merkblatt nennt BeeTraffic, Telefon und E-Mail. Standortregistrierungen laufen zusätzlich über Ebenrain.
Verstellungen gemäss Richtlinien 2026 mindestens zehn Tage vorher per E-Mail an [email protected] melden. Die kantonale Bieneninspektion organisiert die erforderlichen Kontrollen.
Jede Verstellung der zuständigen regionalen Bieneninspektion melden. Die kantonale Seite enthält Inspektorenliste, Registrierungsformular, Bestandeskontrolle und Behandlungsjournal.
Meldeweg und Vorlauf
Gemäss schriftlicher Auskunft der DSSSE Genf (ausgewertet am 29.10.2026): Verstellungen über BeeTraffic, Telefon oder E-Mail direkt an die zuständigen Bieneninspektionen melden, immer vor dem Transport. Wanderungen zusätzlich der kantonalen Stelle (in der Antwort SCAV genannt) melden, um eine Bienenstandnummer zu erhalten; alle Stände müssen identifiziert sein. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton verlangt die Antwort eine Gesundheitsbescheinigung beziehungsweise die Bewilligung der Herkunftsinspektion. Die genaue Form mit der Inspektion abstimmen. Eine feste Tagesfrist und die Annahme unterschriebener PDFs werden nicht ausdrücklich bestätigt.
Zuständige Stelle: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT)
Für Wanderungen gilt zusätzlich zur tierseuchenrechtlichen Meldung eine kantonale Wanderbewilligung. Nach Art. 4–6 der Glarner Verordnung ist das Gesuch mindestens drei Wochen vor Wanderbeginn schriftlich beim Wanderobmann einzureichen. Zu den Voraussetzungen zählen gesunde Völker, die zugelassene Landrasse und die Zustimmung des Grundeigentümers.
Meldeweg und Vorlauf
Wandergesuch: schriftlich, mindestens drei Wochen vorher. Die Verordnung (Stand 01.09.2014) legt nicht fest, ob E-Mail die Schriftform erfüllt. Den aktuellen Empfänger und Einreichungsweg über das ALT klären. Diese Bewilligung ist von der Meldung an die Bieneninspektionen zu unterscheiden; die GR-Frist nicht auf GL übertragen.
Zuständige Stelle: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT)
Das aktuell auf der ALT-Seite verlinkte Begleitdokument verlangt, dass eine Kopie mindestens drei Arbeitstage vor der Völkerverschiebung bei der Zielinspektion eintrifft. Herkunft, Ziel, Standnummern, Koordinaten, Anzahl und Art der Völker sowie Verstelldatum erfassen. Bei ausserkantonaler Herkunft ist die Bestätigung der Herkunftsinspektion mit Stempel und Unterschrift zwingend.
Meldeweg und Vorlauf
Begleitdokument mit den vorgesehenen Bestätigungen einreichen; Eingang bei der Zielinspektion mindestens drei Arbeitstage vorher. Ob die Kopie als E-Mail-Anhang oder auf Papier eingereicht werden soll, legt das Formular nicht fest. Beide Inspektionen vorab informieren. Ein älterer Artikel von 2014 mit zehn Tagen wird hier nicht als aktuelle Frist verwendet.
Das Memento 2026 nennt bei Zukauf in der Schweiz fünf Tage Vorlauf und einen Kontrollbericht. Zeitweilige Wanderungen vorab dem Wirtschaftsamt ECR und der regionalen Inspektion melden.
Meldeweg und Vorlauf
Zukauf aus der Schweiz: regionale Inspektion fünf Tage vor dem Einsetzen informieren und Kontrollbericht sowie Herkunftsnachweis vorlegen. Zeitweilige Wanderung: vorher ECR und regionale Inspektion benachrichtigen; eine provisorische Plakette wird ausgestellt. Das Memento nennt Kontakte, schreibt für diese Meldungen aber keinen bestimmten Übermittlungskanal vor.
Vor einem Wechsel des Inspektionskreises die Inspektionen am bisherigen und am neuen Standort informieren. Die offizielle Seite verlinkt die zuständigen Kontakte und Unterlagen.
Meldeweg und Vorlauf
Das amtliche Merkblatt vom 07.06.2023 verlangt die Meldung an Herkunfts- und Zielinspektion vor dem Kreiswechsel und nennt direkte Telefon-/E-Mail-Kontakte. Es legt keine feste Tagesfrist und keinen besonderen Übermittlungskanal fest. Die separat genannte Wochenfrist betrifft Standortregistrierungen, nicht Verstellungen.
Ausserkantonale Verstellungen drei Tage vorher per E-Mail an beide Inspektionen und den Erwerber melden; beide Bestätigungen abwarten. Innerkantonal zwischen bestehenden Ständen genügt laut Merkblatt der Registereintrag, sofern keine Sperre entgegensteht.
Zuständige Stelle: Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen
Das kantonale Formular «Bienenverkehr innerhalb der Schweiz» dokumentiert den Kreiswechsel. Eine Kopie muss mindestens drei Arbeitstage vor dem Verstellen bei der Inspektion des neuen Standorts eintreffen. Es enthält die Erklärung des Halters, die Zustimmung der Herkunftsinspektion und die Kenntnisnahme der Zielinspektion.
Meldeweg und Vorlauf
Kantonales Formular mit den vorgesehenen Unterschriften verwenden und beide Inspektionen vorher informieren. Die Dreiarbeitstagefrist ist ausdrücklich belegt; E-Mail oder Post als Einreichungsweg werden im Formular nicht festgelegt. Innerhalb des Inspektionskreises nennt es die Bestandeskontrolle mit drei Jahren Aufbewahrung; Sperren bleiben zu beachten.
Verstellungen aus oder in den Kanton vorgängig den Inspektionen am Ausgangs- und Zielstandort melden. Die kantonale Seite verlinkt Sperrgebiete, Kontakte und das B2-Formular für die Standorterhebung.
Meldeweg und Vorlauf
Gemäss schriftlicher Auskunft des Veterinäramts Schaffhausen vom 27.10.2026 sind Verstellmeldungen grundsätzlich auch per E-Mail oder Telefon direkt an den Bieneninspektor möglich. Ausser BeeTraffic besteht kein vorgegebenes Formular; benötigte Angaben und Vorlauf mit dem Inspektor klären. Schaffhausen stellt keine Wanderbewilligungen aus. Der Bieneninspektor des Herkunftskreises muss die Seuchenfreiheit des Volkes bestätigen. Die Annahme unterschriebener PDFs wurde nicht ausdrücklich bestätigt.
Beim Wechsel des Inspektionsbezirks mindestens zwei Tage vorher die Herkunfts- und Zielinspektion informieren. Das amtliche Merkblatt H2212 nennt ausdrücklich die Inspektoren von Basel-Landschaft und Solothurn. Eine erforderliche Gesundheitsbestätigung wird durch die Herkunftsinspektion ausgestellt.
Meldeweg und Vorlauf
BeeTraffic, E-Mail oder Telefon. Das Merkblatt H2212 (08.08.2024) nennt mindestens zwei Tage Vorlauf und hält die Inspektionen BL/SO zur Antwort innerhalb von 24 Stunden an. Eine ausbleibende Antwort ersetzt keine erforderliche Zustimmung.
Die Imkerinformation 2026 verlangt die vorgängige Meldung an beide Inspektionen beim Kreiswechsel und verweist auf die neue BeeTraffic-Weblösung. Kontakte, Bestandeskontrolle und Behandlungsunterlagen sind zentral verlinkt.
Meldeweg und Vorlauf
BeeTraffic ausdrücklich genannt. Alternative E-Mail-/Papierverfahren bitte mit der zuständigen Inspektion klären.
Zuständige Stelle: Ufficio del veterinario cantonale Ticino
Das UVC beschreibt BeeTraffic 2.0 für Meldungen an Herkunfts- und Zielinspektion mit separater Bestätigung. Für Verstellungen ausserhalb des Kantons steht zusätzlich ein Formular bereit.
Meldeweg und Vorlauf
BeeTraffic ausdrücklich genannt. Alternative E-Mail-/Papierverfahren bitte mit der zuständigen Inspektion klären.
Die Meldefrist beträgt gemäss Schreiben 2026 mindestens eine Woche; beide Zustimmungen abwarten. Für die Wanderimkerei in Uri zusätzlich die verlinkten Weisungen und den Wanderschein beachten.
Die kantonal veröffentlichte Registeranleitung verlangt die Meldung vor dem Wechsel des Inspektionskreises. Die Inspektorenliste 2026 ordnet die Zuständigkeiten nach Regionen zu. Sie enthält Telefon- und, soweit vorhanden, E-Mail-Kontakte; bei einzelnen Zuständigen ist ausdrücklich telefonischer Kontakt angegeben.
Meldeweg und Vorlauf
Zuständige Herkunfts- und Zielinspektion anhand der Liste 2026 kontaktieren. Die geprüfte Anleitung nennt «vor dem Verstellen», aber keine feste Tagesfrist und keinen einheitlichen digitalen Einreichungsweg. Das Register dokumentiert die Bewegung und ersetzt die vorgängige Meldung nicht.
Verstellungen ausserhalb des Inspektionskreises oder Kantons vorgängig melden und die Rückmeldung abwarten. Das kantonal veröffentlichte Merkblatt nennt ausdrücklich BeeTraffic, Telefon und E-Mail sowie elektronische Bestandeskontrollen.
Der Kanton veröffentlicht Kontakte zum Bieneninspektorat sowie Formulare zur Registrierung und Bestandeskontrolle. Die eingesehene Übersichtsseite legt keinen eindeutigen digitalen Meldeweg für Verstellungen fest.
Meldeweg und Vorlauf
Die kantonale Formularunterlage erläutert die vorherige Meldung an Herkunfts- und Zielinspektion beim Kreiswechsel sowie die Dokumentation der Zu- und Abgänge. Sie nennt keine zusätzliche Tagesfrist und keinen bestimmten digitalen Verstellkanal. Die Anmeldung beim Landwirtschaftsamt betrifft die Registrierung, nicht die Freigabe einer Bewegung.
Vor dem Wechsel in einen anderen Bezirk oder Kanton beide Inspektionen informieren. Die Website verlinkt Sperrkreise und das separate Formular für Standortmutationen beim Veterinäramt.
Meldeweg und Vorlauf
Vorherige Meldung an beide Inspektionen ist ausdrücklich verlangt. Ziffer 5.13 des amtlichen Pflichtenhefts vom 06.03.2024 bestätigt deren Zuständigkeit für Bienenverkehrsmeldungen. Eine feste Tagesfrist oder ein vorgeschriebener elektronischer Kanal wird darin nicht genannt. Standortmutationen beim Veterinäramt bleiben ein separater Schritt.
Die Zulassung von Tierarzneimitteln gilt schweizweit. Kantonale Behandlungsvorgaben zusätzlich beachten. Die amtlichen Übersichten zeigen Produkte und Dokumentationsgrundlagen.
Die Flaggen dienen der Kantonsauswahl. ProApis ist keine kantonale Behörde; die Quellen belegen keine behördliche Anerkennung unserer Software.
Eine Alternative zu BeeTraffic?
BeeTraffic 2.0 wird von BienenSchweiz als Webanwendung zur Vorbereitung von Verstellmeldungen mit gespeicherten Bienenständen und aktuellen Völkerzahlen beschrieben. ProApis Move setzt im Produktkonzept zusätzlich auf einen nachvollziehbaren Bestandsverlauf und die Verbindung mit ProApis Health. Nicht verifizierte BeeTraffic-Funktionen sind damit nicht ausgeschlossen. Ein Live-Funktionsvergleich wurde nicht durchgeführt.
Ausblick: Tierverkehr 4.0
Wir verfolgen die Entwicklung von Tierverkehr 4.0 und prüfen künftige Anbindungsmöglichkeiten. Eine Schnittstelle, der Zugang und eine Integration sind noch nicht zugesagt.
Geprüft am 27.10.2026. Kantonale Abläufe und aktuelle Vorgaben sind im Einzelfall zu beachten.
Deutschland
In Vorbereitung
Die landesspezifischen Informationen und Abläufe für ProApis Move und ProApis Health werden vorbereitet. Erzähle uns, was du in deinem Land benötigst. ProApis Manage kannst du bereits kennenlernen und dein Interesse mitteilen.
Die Vorschau zeigt den Schweizer Umfang. Landesspezifische Anforderungen können abweichen.
Frankreich
In Vorbereitung
Die landesspezifischen Informationen und Abläufe für ProApis Move und ProApis Health werden vorbereitet. Erzähle uns, was du in deinem Land benötigst. ProApis Manage kannst du bereits kennenlernen und dein Interesse mitteilen.
Die Vorschau zeigt den Schweizer Umfang. Landesspezifische Anforderungen können abweichen.
Weitere EU-Länder
In Abklärung / Aufbau: Für diese Länder prüfen wir die Anforderungen an Aufzeichnungen, Veterinärunterlagen und Meldewege. Die Aufnahme in die Liste bedeutet noch keine Verfügbarkeit; ein Starttermin steht noch nicht fest.
Die Vorschau zeigt den Schweizer Umfang. Landesspezifische Anforderungen können abweichen.
UK und weitere europäische Länder
In Abklärung / Aufbau: Für diese Länder prüfen wir die Anforderungen an Aufzeichnungen, Veterinärunterlagen und Meldewege. Die Aufnahme in die Liste bedeutet noch keine Verfügbarkeit; ein Starttermin steht noch nicht fest.
AlbanienIn Abklärung / Aufbau
AndorraIn Abklärung / Aufbau
BelarusIn Abklärung / Aufbau
Bosnien und HerzegowinaIn Abklärung / Aufbau
IslandIn Abklärung / Aufbau
KosovoIn Abklärung / Aufbau
LiechtensteinIn Abklärung / Aufbau
MoldauIn Abklärung / Aufbau
MonacoIn Abklärung / Aufbau
MontenegroIn Abklärung / Aufbau
NordmazedonienIn Abklärung / Aufbau
NorwegenIn Abklärung / Aufbau
RusslandIn Abklärung / Aufbau
San MarinoIn Abklärung / Aufbau
SerbienIn Abklärung / Aufbau
UkraineIn Abklärung / Aufbau
VatikanstadtIn Abklärung / Aufbau
Vereinigtes Königreich (UK)In Abklärung / Aufbau
UK wird nach England, Wales, Schottland und Nordirland betrachtet. Irland ist ein eigener Länderbereich unter „Weitere EU-Länder“.
Die Vorschau zeigt den Schweizer Umfang. Landesspezifische Anforderungen können abweichen.
ProApis Manage · ProApis Move · ProApis Health
Deine Bienenstände. Gemeinsam im Blick.
ProApis Move und ProApis Health lassen sich unabhängig nutzen. Beide greifen auf dieselben Bienenstände zurück. ProApis Manage ergänzt die Verwaltung einzelner Völker, Beuten und Königinnen. Bei passenden Vorgängen ist die Übernahme nach ProApis Move oder ProApis Health vorausgewählt, bleibt aber abwählbar und später möglich – ohne doppelte Buchung.
Nein. ProApis Move und ProApis Health sind unabhängig von einem ProApis Manage-Abonnement nutzbar. Einzelne Völker oder Beuten müssen dafür nicht in ProApis Manage angelegt werden.
Gibt es eine Grenze für Bienenstände oder Einträge?
Für die kostenlosen ProApis Move- und ProApis Health-Aufzeichnungen sind keine Mengenlimits vorgesehen. Die Free-Grenzen von ProApis Manage gelten nur für dessen individuelle Völkerverwaltung. Zusätzliche Mitarbeitende und Speicher für Anhänge sind davon getrennt.
Kann ich schon öffentlich ein Konto erstellen?
ProApis befindet sich in Entwicklung. Eine öffentliche Registrierung ist noch nicht verfügbar. Unter „Informiere mich“ findest du den Kontakt für Neuigkeiten zum Start.